Umsetzungsfahrpläne

In den Umsetzungsfahrplänen, die kooperativ durch Maßnahmen-träger, Behörden sowie Gewässeranlieger und- nutzer erarbeitet werden, sollen Struktur verbessernde Maßnahmen konkretisiert, verortet, priorisiert und kostenmäßig dargestellt werden.

 

Die Umsetzungsfahrpläne sollen so angelegt werden, dass sie sich entsprechend der Bewirtschaftungszeiträume der WRRL fortentwickeln, d.h. sie sollen zunächst 6-Jahreszeiträume konkret beschreiben. Eine Fortschreibung in angemessenen Zeiträumen ist vorzusehen.

 

Die Umsetzungsfahrpläne für die Strunde müssen bis März 2012 der Geschäftsstelle für das Bearbeitungsgebiet Rheingraben Nord abgestimmt vorliegen. Die Erarbeitung erfolgt auf der Grundlage bestehender und zu aktualisierender Gewässerstrukturgüteuntersuchungen.

 

Unmittelbar nach der Planungsbeauftragung wird die UUB im Rahmen eines Mitwirkungsprozesses zu einer Auftaktveranstaltung unter Beteiligung der Fachöffentlichkeit und Vertretern der Politik einladen. In dieser Veranstaltung und in einem nachfolgenden Workshop sollen die Belange der unterschiedlichen Akteure abgefragt und für die weitere Planung berücksichtigt werden. Somit ist gewährleistet, dass allen Betroffenen und Interessierten die Gelegenheit gegeben wird, sich zu informieren und an den Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Der letzte Prozessschritt ist die Beschlussfassung durch die Maßnahmenträger, hier den Strundeverband.