Aufgaben

Der Verband hat die Aufgabe, im Verbandsgebiet die oberirdischen Gewässer unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Wasserhaushaltsgesetzes und des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG)in der jeweils gültigen Fassung,


a) auszubauen, einschl. naturnahem Rückbau,

    und zu unterhalten, sowie


b) Anlagen in und an den Gewässern zu bauen

    und zu unterhalten,


mit dem Ziel, das Grundwasser und die oberirdischen Gewässer zu bewirt- schaften, den jeweiligen Wasserlauf einschl. des Hochwasserablaufes zu erhalten und soweit erforderlich, zu verbessern.