Aufgaben
Wir bauen für unsere Stadt!

Hochwasserschutz-Konzept
Viele von Ihnen können sich noch an das Hochwasser im Sommer 2013 erinnern, ein sogenanntes Jahrhundert-Hochwasser. Das heißt, es tritt statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auf. Die Natur hält sich leider nicht an statistische Vorgaben – und die Wahrscheinlichkeit einer solchen Flut steigt durch den Klimawandel sowieso. Deshalb ist es unser Ziel, diese Gefahr so weit wie möglich zu reduzieren und den Hochwasserschutz zu verbessern. Auch im Sinne der Werterhaltung für die Grundstücke und Immobilien in der Stadtmitte!
Gleichzeitig schreiben neue gesetzliche Rahmenbedingungen vor, verschmutztes Regenwasser vor der Einleitung in Gewässer wie die Strunde zu reinigen. Der Abschluss des Projektes Regionale 2010 und die neue Verkehrsführung an der Schnabelsmühle sind zwei weitere bauliche Maßnahmen, die im Bereich der Stadtmitte umgesetzt wurden.
Um den Aufwand und die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, wurden diese vier Maßnahmen koordiniert. So konnten verschiedene Arbeiten in einem Schritt erledigt werden. Der Strundeverband hat die Leitung der Projekte übernommen.
Mehr dazu: "Strunde hoch vier"

Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie gibt das grundsätzliche Ziel vor, einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ für alle Gewässer zu erreichen. Dort, wo dies noch nicht möglich ist, soll zumindest das „gute ökologische Potenzial“ erhalten oder verbessert werden.
Im Bewirtschaftungsplan für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas sind die Ergebnisse der durch das Land durchgeführten Untersuchungsprogramme dargestellt.
In den dazu gehörigen Steckbriefen der Planungseinheiten sind die Gewässerzustände, die Bewirtschaftungsziele sowie die geplanten Maßnahmen zusammenfassend dargestellt. Hier ist auch die Strunde aufgeführt.
Der Umweltausschuss des Landtages hat am 24.02.2010 dem Bewirtschaftungsplan, dem Maßnahmenprogramm sowie den Steckbriefen zugestimmt. Die Dokumente sind damit für alle behördlichen Entscheidungen verbindlich.
Mehr dazu: Wasserrahmenrichtlinie

Programm
"Lebendige Gewässer"
Ein wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) ist das Programm „Lebendige Gewässer“ des Landes NRW.
Zur Gestaltung des Programms sollen bis März 2012 Umsetzungsfahrpläne erarbeitet werden. Diese sollen alle Wasserkörpergruppen umfassen, für die zur Erreichung der ökologischen Ziele der WRRL Fristverlängerungen vorgesehen sind. Dies betrifft auch die Strunde.
Mehr dazu: Programm Lebendige Gewässer