Verbandsorgane / Vorstand

§ 9 Verbandssorgane

Verbandsorgane und Vorstand

1)

Verbandsorgane sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand.

2)

Der Verbandsvorstand besteht aus dem Verbandsvorsteher. 
Er hat einen Stellvertreter.

Stimmverteilung in der Verbandsversammlung

Die Stimmverteilung ist teilweise abhängig vom zu leistenden Mitgliedsbeitrag. In § 13 des Wasserverbandsgesetzes und in der Verbandssatzung ebenfalls unter § 13 ist darüber hinaus geregelt, dass kein Mitglied über mehr als 40% Stimmenanteile verfügen darf. Die Stimmverteilung stellt sich laut Satzung wie folgt dar:

4

Stadt Bergisch Gladbach

2

 Gemeinde Odenthal 

1

Gemeinde Kürten 

1

  Fa. Roplasto Systemtechnik GmbH & Co. KG 

1

 Tractel Greifzug GmbH

1

 FMZ Strundepark GmbH & Co. KG 

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