Zielsetzung und Vorgehensweise

Die Wasserrahmenrichtlinie gibt das grundsätzliche Ziel vor, einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ für alle Gewässer zu erreichen. Dort, wo dies noch nicht möglich ist, soll zumindest das „gute ökologische Potenzial“ erhalten oder verbessert werden.

 

Im Bewirtschaftungsplan für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas sind die Ergebnisse der durch das Land durchgeführten Untersuchungsprogramme dargestellt.

 

In den dazu gehörigen Steckbriefen der Planungseinheiten sind die Gewässerzustände, die Bewirtschaftungsziele sowie die geplanten Maßnahmen zusammenfassend dargestellt.

Hier ist auch die Strunde aufgeführt.

 

Der Umweltausschuss des Landtages hat am 24.02.2010 dem Bewirtschaftungsplan, dem Maßnahmenprogramm sowie den Steckbriefen zugestimmt. Die Dokumente sind damit für alle behördlichen Entscheidungen verbindlich.

 

Programm "Lebendige Gewässer"

Ein wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der WRRL ist das Programm „Lebendige Gewässer“ des Landes NRW.

 

Zur Gestaltung des Programms sollen bis März 2012 Umsetzungsfahrpläne erarbeitet werden. Diese sollen alle Wasserkörpergruppen umfassen, für die zur Erreichung der ökologischen Ziele der WRRL Fristverlängerungen vorgesehen sind. Dies betrifft auch die Strunde.