Prozessablauf
Über den Fortgang des Prozesses wird auf dieser Homepage berichtet. Ebenso wird demnächst das Beteiligungsverfahren hier eingerichtet.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen sieht der Bewirtschaftungsplan vor. Diese sind hier lediglich mit der groben Zielsetzung formuliert und noch nicht verortet. Die Konkretisierung und die Verortung der Maßnahmen erfolgt schließlich durch den Umsetzungsfahrplan.
Gewässer | Maßnahme | Umsetzung bis |
Strunde |
Herstellung der linearen Durchgängigkeit | 2021 - 2027 |
Initiieren/Zulassen eigendynamischer Gewässer-entwicklung inkl. Begleitenden Maßnahmen | 2021 - 2027 | |
Optimierung/Anpassung der Gewässerunterhaltung | 2015 | |
Habitatverbesserung durch Laufveränderung, Ufer- und Sohlgestaltung | 2021 - 2027 | |
Habitatverbesserung im Uferbereich | 2021 - 2027 | |
Vitalisierung des Gewässers (Sohle, Varianz, Substrat) | 2021 - 2027 |
Zu den im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen wurde im Rahmen der öffentlichen Beteiligung fristgerecht Stellung genommen. Dabei wurde auf die eingeschränkte Umsetzbarkeit von Maßnahmen insbesondere auf den innerstädtischen Abschnitten der Strunde verwiesen. Gemäß den Steckbriefen sind diese Abschnitte als erheblich veränderte Wasserkörper identifiziert worden (s. Abb.).
Der gute ökologische Zustand ist in diesen Gewässern oft nur zu erreichen, wenn bestehende Gewässernutzungen, z.B. die urbane Nutzung signifikant eingeschränkt würden. Solche Einschränkungen sind von der Wasserrahmenrichtlinie jedoch nicht gefordert. Gleichwohl müssen diese Gewässer aber das „gute ökologische Potenzial“ erreichen, d.h. auch hier sind Investitionen notwenig um die Gewässer lebendiger zu machen.
siehe auch: Rheingraben-Nord