Prozessablauf

Über den Fortgang des Prozesses wird auf dieser Homepage berichtet. Ebenso wird demnächst das Beteiligungsverfahren hier eingerichtet.

 

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen sieht der Bewirtschaftungsplan vor. Diese sind hier lediglich mit der groben Zielsetzung formuliert und noch nicht verortet. Die Konkretisierung und die Verortung der Maßnahmen erfolgt schließlich durch den Umsetzungsfahrplan.

Gewässer Maßnahme Umsetzung bis
Strunde
Herstellung der linearen Durchgängigkeit  2021 - 2027
Initiieren/Zulassen eigendynamischer Gewässer-entwicklung inkl. Begleitenden Maßnahmen  2021 - 2027
Optimierung/Anpassung der Gewässerunterhaltung  2015
Habitatverbesserung durch Laufveränderung, Ufer- und Sohlgestaltung   2021 - 2027
Habitatverbesserung im Uferbereich  2021 - 2027
Vitalisierung des Gewässers (Sohle, Varianz, Substrat)  2021 - 2027

 

Zu den im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen wurde im Rahmen der öffentlichen Beteiligung fristgerecht Stellung genommen. Dabei wurde auf die eingeschränkte Umsetzbarkeit von Maßnahmen insbesondere auf den innerstädtischen Abschnitten der Strunde verwiesen. Gemäß den Steckbriefen sind diese Abschnitte als erheblich veränderte Wasserkörper identifiziert worden (s. Abb.).



 

 

Planungseinheiten

 

blau: natürlich

grau: erheblich verändert

 

Der gute ökologische Zustand ist in diesen Gewässern oft nur zu erreichen, wenn bestehende Gewässernutzungen, z.B. die urbane Nutzung signifikant eingeschränkt würden. Solche Einschränkungen sind von der Wasserrahmenrichtlinie jedoch nicht gefordert. Gleichwohl müssen diese Gewässer aber das „gute ökologische Potenzial“ erreichen, d.h. auch hier sind Investitionen notwenig um die Gewässer lebendiger zu machen.

siehe auch: Rheingraben-Nord